Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht betrifft jeden Bürger –
ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Wir beraten und vertreten Verkehrsteilnehmer und Versicherungsgesellschaften in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere im
- Verkehrszivilrecht, also im Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht,
- Verkehrsstrafrecht und -ordnungswidrigkeitenrecht,
- Verkehrsversicherungsrecht,
- Recht der Fahrerlaubniserteilung und
- Zulassungsrecht.
