Strafrecht

Wer Beschuldigter ist, sollte sich bereits im Ermittlungsverfahren anwaltlich vertreten lassen, um gravierende und kostenintensive Fehler zu vermeiden.
Wir beantragen für Sie die erforderliche Akteneinsicht, führen die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft und vertreten Sie im Falle der Anklageerhebung bzw. im Bußgeldverfahren.