Schadensersatzrecht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Was einfach klingt, ist in der Praxis oft schwer durchzusetzen. Denn die Fragen, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, welche Schäden zu ersetzen sind und wie hoch der Schaden zu beziffern ist, werden jeden Tag in unzähligen Gerichten diskutiert und immer wieder neu beantwortet. Weil wir mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut sind, können wir Ihre Schadensersatzansprüche schnell und effektiv durchsetzen.