Maklerrecht

Das Maklerrecht ist Teil des Immobilienrechts und befasst sich mit allen Fragen rund um die Tätigkeit und Beauftragung eines Maklers. Ausgangspunkt ist der Maklervertrag, in dem sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Provision zu zahlen.
Wir beraten und vertreten sowohl Makler als auch Auftraggeber, insbesondere Vermieter und gewerbliche Mieter sowie Verkäufer und Käufer von Immobilien.