Immobilienrecht

Unter dem Oberbegriff Immobilienrecht wird das Recht rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammengefasst. Neben den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die zum Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrages gelten, ist auch das so genannte dingliche Recht an der Immobilie (Eigentum) von Bedeutung.

Immobilienrecht

Neben dem Eigentum gibt es zahlreiche weitere mögliche Rechte an Grundstücken, z.B.Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht oder Grundschulden und Hypotheken. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Grundstücks- und Immobilienrecht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Vertragspartnern oder Behörden.