Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Kompetenz umfasst sämtliche Segmente des Bankrechts wie Kreditvergabe, Bankbürgschaft, Zahlungsverkehr und Finanz- bzw. Anlageberatung. Auch bei Problemen im Bereich des „grauen“ Kapitalmarktes werden wir für Sie tätig.

Bankrecht

Das Kapitalmarktrecht wird vor allem dort relevant, wo ein Finanzberater oder Finanzvermittler Falschaussagen bei der Bewerbung der Kapitalanlage trifft oder erhebliche Risiken verschweigt. Im anschließenden Schadensersatzprozess kommt es dann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, der das Bank- und Kapitalmarktrecht mit seinen Urteilen stetig weiterentwickelt.